﻿{ "18" : [ { "id_diagramm" : "115", "reihenfolge" : "1", "name" : "Auschreibungsergebnisse Windenergie", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) hat die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für Anlagen der Erneuerbaren Energien geschaffen. Das Ausschreibungsvolumen wird jährlich festgelegt und soll sicherstellen, dass der Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien eingehalten wird. Weiter soll der Wettbewerb zwischen den Anlagenbetreibenden gefördert werden. \nGrundsätzlich sind Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ab einer installierten Leistung von 750 kW vorgesehen. Ausgenommen sind Pilotanlagen, mit denen innovative Technik erprobt wird.\nGeboten oberhalb der Zuschlagsgrenze wird kein Zuschlag erteilt. \nRechtsgrundlage: EEG 2021 §28-39\n<br><br>\nEs sind Ausschreibungsrunden bis einschließlich 01.11.2025 berücksichtigt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Bundesnetzagentur \n<br><b>Stand</b> 01.01.2026", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" }, { "id" : "6", "name" : "%" } ] }, { "id_diagramm" : "116", "reihenfolge" : "2", "name" : " Auschreibungsergebnisse Biomasse", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) hat die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für Anlagen der Erneuerbaren Energien geschaffen. Das Ausschreibungsvolumen wird jährlich festgelegt und soll sicherstellen, dass der Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien eingehalten wird. Weiter soll der Wettbewerb zwischen den Anlagenbetreibenden gefördert werden. \nGebote sind zulässig ab einer installierten Leistung von 150 kW. Ausnahmen gelten für Biomasse-Bestandsanlagen: diese können auch unter 150 kW installierter Leistung an den Ausschreibungen teilnehmen, um eine 10-jährige Anschlussförderung zu erhalten, wenn Strom bedarfsgerecht und flexibel erzeugt wird.\nGeboten oberhalb der Zuschlagsgrenze wird kein Zuschlag erteilt.\nRechtsgrundlage: EEG 2021 §28-39\n<br><br>\nEs sind Ausschreibungsrunden bis einschließlich 01.10.2025 berücksichtigt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Bundesnetzagentur<br><b>Stand</b> 01.01.2026", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" }, { "id" : "6", "name" : "%" } ] }, { "id_diagramm" : "117", "reihenfolge" : "3", "name" : "Auschreibungsergebnisse PV-Freifläche", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) hat die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für Anlagen der Erneuerbaren Energien geschaffen. Das Ausschreibungsvolumen wird jährlich festgelegt und soll sicherstellen, dass der Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien eingehalten wird. Weiter soll der Wettbewerb zwischen den Anlagenbetreibenden gefördert werden. \nSolaranlagen unterhalb einer Leistung von 750 kWp werden weiterhin über gesetzlich festgelegte Vergütungen gefördert.\nGeboten oberhalb der Zuschlagsgrenze wird kein Zuschlag erteilt.\nRechtsgrundlage: EEG 2021 §28-39\n<br><br>\nEs sind Ausschreibungsrunden bis einschließlich 01.07.2025 berücksichtigt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Bundesnetzagentur\n<br><b>Stand</b> 01.01.2026", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" }, { "id" : "6", "name" : "%" } ] }, { "id_diagramm" : "118", "reihenfolge" : "4", "name" : "Auschreibungsergebebnisse PV-Bauliche Anlage", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Die Gebote beziehen sich auf einen bestimmten anzulegenden Wert in Cent pro Kilowattstunde (Gebotswert) für den in den Anlagen erzeugten Strom und auf eine in Kilowatt anzugebende Anlagenleistung (Gebotsmenge). Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag, bis das Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht ist. \nAn den Ausschreibungen dürfen sich ausschließlich Bieter beteiligen, die eine Solaranlage im Sinne des § 3 Nr. 41 EEG errichten wollen, also eine „Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie“, die die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden sollen und die eine zu installierenden Leistung von <b>mehr als 300 Kilowattpeak</b> haben. Der Standort der geplanten und der später errichteten Solaranlage muss in Deutschland liegen.\nEine <b>Eigenversorgung ist nicht zulässig</b> und führt zu einem Verlust der Zahlungen eines Kalenderjahres einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung bereits erfolgter Förderzahlungen (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 EEG). \nEs finden grundsätzlich zwei Ausschreibungen pro Jahr für Solaranlagen des zweiten Segments statt (§ 28a Abs.2 S. 1 EEG2021). Abweichend davon gibt es im Jahr 2022 drei Ausschreibungsrunden.\n<br><br>\nEs sind Ausschreibungsrunden bis einschließlich 01.10.2025 berücksichtigt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Bundesnetzagentur\n", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" }, { "id" : "6", "name" : "%" } ] }, { "id_diagramm" : "119", "reihenfolge" : "5", "name" : "Innovationsausschreibungen", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Bei der Innovationsausschreibung wird auf die fixe Marktprämie geboten. Die fixe Marktprämie wird unabhängig vom Börsenpreis gezahlt.\nEs können ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden (verschiedene Erneuerbare Energien), oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern. Darüber hinaus können auch „besondere Solaranlagen“ nach §15 InnAusV (Floating-PV, Agri-PV und Solaranlagen auf Parkflächen) an der Ausschreibung teilnehmen. \n<br><br>\nRechtsgrundlage: EEG 2023 §39n und §88d, Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)\n<br><br>\nEs sind Ausschreibungsrunden bis einschließlich 01.05.2025 berücksichtigt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Bundesnetzagentur\n<br><b>Stand</b> 01.01.2026", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" }, { "id" : "6", "name" : "%" } ] } ] }
