﻿{ "21" : [ { "id_diagramm" : "126", "reihenfolge" : "1", "name" : "Installierte Leistung", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Dargestellt ist die installierte Leistung (Nettonennleistung) der Kraftwerke nach Energieträgern (am und außerhalb des Strommarktes). Kraftwerke am Strommarkt sind abzüglich der Netzreserve (§13e EnWG), der Sicherheitsbereitschaft (§13g) sowie den vorläufig stillgelegten Kraftwerken. Die Kapazitätsreserve (§13e EnWG) wird nicht berücksichtigt. Grenzkraftwerke werden nur mit dem in Deutschland einspeisenden Anteil berücksichtigt.\nSonstige Energieträger (nicht erneuerbar): 50 % Abfall, Batteriespeicher, Wärme, sonstige konventionelle\nSonstige Energieträger (EE): 50 % Abfall, Geothermie, Grubengas\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur<br><b>Stand</b> 15.05.2025", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "127", "reihenfolge" : "2", "name" : "Kraftwerke am Strommarkt", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Dargestellt sind die Kraftwerke, die am Strommarkt teilnehmen. Hierzu gehören auch Kraftwerke der Netzreserve, die befristet am Strommarkt teilnehmen (§50a EnWG). Kraftwerke der Netzreserve („Winterreserve“) (§13e EnWG), der Kapazitätsreserve (§13e EnWG), der Versorgungsreserve (bis 2022 Sicherheitsbereitschaft) (§13g, §50d EnWG) sowie vorläufig stillgelegte Kraftwerke (§13b EnWG) nehmen nicht am Strommarkt teil.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur <br><b>Stand</b> 14.05.2025", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "128", "reihenfolge" : "3", "name" : "befristete Strommarktrückkehrer ", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Im Zuge der Gasmangellage dürfen auf Grundlage von § 50a Abs. 1 EnWG i.V.m. der Stromangebotsausweitungsverordnung Kraftwerke aus der Netzreserve befristet an den Markt zurückkehren, wenn sie kein Erdgas zur Stromerzeugung einsetzen. Dies gilt derzeit bis maximal 31.03.2024.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur<br><b>Stand</b> 21.11.2024", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "129", "reihenfolge" : "4", "name" : "Netzreserve", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Kraftwerke der Netzreserve bilden die umgangssprachliche „Winterreserve“ nach §13e des EnWG. Die Netzreserve wird jedes Jahr jeweils im Winterhalbjahr gebildet, um Kraftwerkskapazitäten für Redispatch-Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zurückzuhalten, die über den gewöhnlichen Redispatch hinausgehen. Hintergrund ist, dass der Strombedarf im Winter in der Regel besonders hoch ist, während gerade in den Windparks im Norden Deutschlands viel Strom produziert wird. Auf Grund von Netzengpässen auf dem Weg vom Norden in den Süden müssen die ÜNB dann häufig Kraftwerke im Norden abschalten und Anlagen im Süden mit gleicher Leistung hochfahren (Redispatch), um das Stromnetz zu entlasten und den Bedarf vollständig zu bedienen.\nDie „Saisonale Konservierung“ (Kraftwerksliste 31.05.2022) wird ebenfalls unter Netzreserve gezählt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur<br><b>Stand</b> 14.05.2025", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "130", "reihenfolge" : "5", "name" : "Kapazitätsreserve", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Die Betreiber von Übertragungsnetzen halten Reserveleistung (Kapazitätsreserve nach §13e des EnWG) vor, um im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems Leistungsbilanzdefizite infolge des nicht vollständigen Ausgleichs von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten im deutschen Netzregelverbund auszugleichen.\nBesondere netztechnische Betriebsmittel (bnBm) nach § 11 Abs. 3 werden ebenfalls unter dieser Rubrik gezählt.\nGemäß Kapazitätsreserveverordnung müssen Kraftwerke der Kapazitätsreserve innerhalb von maximal 12 Stunden aus dem kaltem Zustand angefahren werden können.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur\n\n <br><b>Stand</b> 15.05.2025", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "131", "reihenfolge" : "6", "name" : "Versorgungsreserve", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Als präventive Maßnahme wurden zum 1. Oktober 2022 bis maximal zum 31. März 2024 die Kraftwerke in Sicherheitsbereitschaft in eine Versorgungsreserve überführt (§§ 13g und 50d EnWG).\nDie Kraftwerke müssen innerhalb von 240 Stunden betriebsbereit gemacht und anschließend innerhalb von 11 Stunden auf Mindestleistung und innerhalb von weiteren 13 Stunden auf Nettonennleistung angefahren werden können.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur<br><b>Stand</b> 21.11.2024", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "132", "reihenfolge" : "7", "name" : "vorläufige Stilllegungen", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Vorläufige Stilllegungen nach §13b EnWG sind Maßnahmen, die bewirken, dass die Anlage nicht mehr anfahrbereit gehalten wird, aber innerhalb eines Jahres nach Anforderung durch den Betreiber eines Übertragungsnetzes nach Absatz 4 Satz 3 wieder betriebsbereit gemacht werden kann, um eine geforderte Anpassung ihrer Einspeisung nach § 13a Absatz 1 umzusetzen.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur\n\n <br><b>Stand</b> 15.05.2025", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "133", "reihenfolge" : "8", "name" : "Erwartbarer Rückbau (2024 - 2027)", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Erwartbarer Rückbau (ERWARTBARER_ZUBAU_RUECKBAU_KWL) von am Strommarkt befindlichen Kraftwerken (Nettonennleistung).  Berücksichtigt sind auch Stilllegungsanzeigen. Kraftwerke, die bereits Teil der Netzreserve, Kapazitätsreserve, der Sicherheitsbereitschaft oder Kraftwerke, die vorübergehend außer Betrieb sind, werden nicht berücksichtigt.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur<br><b>Stand</b> 15.05.2025", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] }, { "id_diagramm" : "134", "reihenfolge" : "9", "name" : "Erwartbarer Zubau (2024 - 2027)", "y1_beginnt_bei_0" : "t", "y2_beginnt_bei_0" : "t", "info_text" : "Erwartbarer Zubau (ERWARTBARER_ZUBAU_RUECKBAU_KWL) von in Bau oder im Probebetrieb befindlichen Anlagen dargebotsunabhängiger Energieträger mit einer Nettonennleistung von > 10 MW. Dargebotsunabhängige Energieträger sind alle Energieträger mit Ausnahme der erneuerbaren Energieträger wie Lauf- und Speicherwasser, Photovoltaik und Wind. Also die Energieträger die unabhängig vom Wetter sind.\n<br><br>\n<b>Datenquelle:</b> Kraftwerkslisten der Bundesnetzagentur<br><b>Stand</b> 15.05.2025", "einheiten" : [ { "id" : "2", "name" : "MW" } ] } ] }
